Projekte fallen nicht vom Himmel, Teil 2

Die Bundesrepublik Deutschland und in ihrem Auftrag, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) tut einiges zur Förderung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung ärmerer Länder weltweit. Einerseits auf bilateraler Ebene, d.h. zwischen Deutschland und dem jeweiligen Land, und andererseits über die Förderung des Engagements der Zivilgesellschaft über eine Reihe von Programmen wie Weltwärts, SES (Senior Experten Service) oder bengo, die  unter der Dachorganisation Engagement Global zusammengefasst sind.

 

Entwicklungszusammenarbeit beruht auf Partnerschaften, auch in Deutschland

Das BMZ vergibt jährlich Fördermittel für Private Träger in der Entwicklungszusammenarbeit, im Jahr 2016 waren es 111 Millionen Euro. Antragssteller sind deutsche NROs (Nichtregierungsorganisationen), die mit lokalen Projektträgern Vorhaben in Entwicklungsländern umsetzen. So auch Rhein-Donau-Stiftung e.V. Ein vom BMZ kofinanziertes Projekt wird in der Regel über drei Partner finanziert: die deutsche NRO (privater Träger), der lokale Partner und das BMZ.

 

Das Runde muss ins Eckige

Dieser Satz von Joseph „Sepp“ Herberger könnte man sinngemäß auf die Antragstellung von Projekten anwenden. Das Runde ist das mit dem Partner ausgearbeitete Projekt, das Eckige das Antragsformular bestehend aus einer Reihe von Fragen zu Zielen, Maßnahmen, notwendigen materiellen und personellen Mitteln und der Nachhaltigkeit des Vorhabens.

Was zuerst als eine lästige Aufgabe erscheint, ist letzten Endes Garant für die Qualität und den Erfolg des Projektes: Antragsteller und lokaler Partner werden durch die Antragstellung veranlasst, das Projekt soweit wie zu diesem Zeitpunkt möglich inhaltlich, finanziell und nachhaltig zu planen.

Der fertiggestellte Antrag wird zur Kontrolle an den Länderberater bei bengo geschickt. In der Regel ist die eine oder andere Frage noch offen und wird zusammen mit dem Partner und mit der Unterstützung von bengo geklärt.

 

Weiterleitungsvertrag, Projektvereinbarung und an die Arbeit!

Erst wenn alle Fragen geklärt sind, leitet bengo das Projekt zur Genehmigung an das BMZ weiter. Wenn das BMZ keine weiteren Fragen zum Projekt hat und diesem zustimmt, erhält die deutsche NRO über Engagement Global einen Weiterleitungsvertrag, in dem alle inhaltlichen und finanziellen Rahmenbedingungen des Projektes festgehalten sind. Nach der Unterschrift und der Zusendung des Weiterleitungsvertrages ist der Vertrag rechtskräftig. Zuvor wird einen Kooperationsvertrag oder Projektvereinbarung zwischen der deutschen NRO und dem lokalen Partner unterschrieben, in dem alle Ziele, Maßnahme und finanziellen Aspekte des Projektes festgehalten sind. Damit kann das Projekt beginnen.

 

Wie Projekte genau finanziert werden und wie Sie sich engagieren können, erklären wir im nächsten Kapitel.