Stiften oder Zustiften: eine Hilfe von Dauer

Errichten einer eigenen Stiftung, Zustiften in den Kapitalstock einer bestehenden Stiftung sind Hilfe von Dauer – über den Tod hinaus.

Steuerlich genießen Stiften oder Zustiften in den Kapitalstock einer Stiftung erweiterte Vorteile gegenüber Spenden für die Tätigkeit gemeinnütziger Stiftungen, Vereine o.a. (Absetzbarkeit bis 20% des steuerpflichtigen Einkommens): Abgesehen von der Erb- und Schenkungssteuerfreiheit sind Stiften und Zustiften - verteilt auf 10 Jahre - bis zu 1 Million Euro von der Einkommenssteuer absetzbar; bei Ehepaaren bis 2 Mio.  

 

Diese Möglichkeit bietet Rhein-Donau-Stiftung e.V. auf zwei Wegen:

 

1. Eigene Stiftung

Wer die Errichtung einer eigenen Stiftung privaten Rechts erwägt, scheut womöglich Aufbau, Unterhalt und Kosten des Verwaltungsapparats und die Gewährleistung dauerhaft kompetenter Leitung der selbständigen Stiftung. Ihm bietet Rhein-Donau-Stiftung e.V. (RDS) die Alternative: Unselbständige Stiftung in der RDS, von ihr rechtlich vertreten und, nachhaltig am Stifterwillen orientiert, treuhänderisch mit vorhandener Kompetenz verwaltet. 
Wenn Sie Interesse finden an einer Zusammenarbeit dieser Art, empfehlen wir eine frühzeitig persönliche Kontaktaufnahme mit uns.

 

2. Die RHEDO STIFTUNG

Die RHEDO STIFTUNG ist eine rechtsfähige Stiftung privaten Rechts. Sie wurde 2002 mit einem Stiftungsvermögen von der Rhein-Donau-Stiftung e.V. errichtet, dient den gleichen gemeinnützigen Zwecken und unterstützt mit ihrem Vermögensertrag vornehmlich die operative Hilfstätigkeit der RDS. Das Stiftungsvermögen von dzt. rd. €uro 700.000 (2014) soll insbesondere durch Zustiftungen wachsen.

 

Wenn Sie durch Zustiftung Rhein-Donau-Stiftung e.V. fördern wollen, ist es für Sie (steuerlich) vorteilhaft, sie an Rhedo Stiftung zu leiten. Ob Zustiftung (zum Stiftungsvermögen) oder Spende (zur zeitnahen Zweckverwendung) an Rhedo Stiftung, Sie fördern damit die Hilfstätigkeit der Rhein-Donau-Stiftung e.V.

 

Bei der Zustiftung muss die Absicht der Dotierung des Stiftungsvermögens zum Ausdruck kommen, sei es auf der Überweisung (Verwendungszweck) oder schriftlich gesondert.

RHEDO STIFTUNG

HypoVereinsbank München
IBAN: DE45 7002 0270 0015 2245 48      

BIC (swift): HYVEDEMMXXX

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Dr. Hans Thomas hilft Ihnen gerne weiter.

 

Telefon: + 49 (0)221 401093

e-Mail: h.thomas@rhedofound.de